
ASiG, ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2 Zu wenig Betriebsärzte. Zu viel Verantwortung.
Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen – und zwar ab dem ersten Mitarbeitenden. Doch in der Praxis sieht das anders aus: Betriebsärzte sind knapp, Wartezeiten lang – und eine Festanstellung lohnt sich für kleine und mittlere Unternehmen kaum. Gleichzeitig wächst der Druck: Wer übernimmt Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, die Beratung bei gesundheitlichen Risiken? Was muss dokumentiert werden – und wie sicherst du dich rechtlich ab?
Arbeitsmedizin ist kein Nice-to-have – sie ist Pflicht. Und spätestens bei einem Audit, einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft oder einem meldepflichtigen Vorfall brauchst du eine belastbare Lösung.

Externe Betriebsärzte Anbieter für Arbeitsmedizin, der zu dir passt
Du musst nicht selbst medizinische Expertise aufbauen – du brauchst nur einen zuverlässigen Partner. Wir stellen dir eine externe Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt zur Seite – qualifiziert, gesetzlich anerkannt und mit flexiblen Einsatzmodellen. So erfüllst du deine Pflichten ab dem ersten Mitarbeitenden – ohne Festanstellung, ohne Kompromisse.
Du bleibst verantwortlich, aber nicht allein. Wir geben dir die Struktur, die du brauchst – und du gewinnst Handlungssicherheit und Zeit. Dank unseres deutschlandweiten Netzwerks an Betriebsmediziner:innen findest du schnell und unkompliziert genau die Betreuung, die zu deinem Unternehmen passt – unabhängig von Branche oder Standort.
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Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dein Unternehmen bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um den Arbeitsschutz. Dazu zählen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen und Beratung bei Arbeitsunfällen oder Prävention. Als externer Partner übernehmen wir diese Aufgaben flexibel und effizient – ohne dass du eine eigene Sicherheitsfachkraft fest anstellen musst.
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Wann ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Du bist laut DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen – ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Diese gesetzliche Pflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Als erfahrener Anbieter für Arbeitssicherheit stellen wir dir eine externe Lösung zur Verfügung – rechtssicher, flexibel und ohne Fixkosten.
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Warum lohnt sich eine externe Lösung?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet dich im Alltag, ohne dass du langfristige Verträge oder Personalkosten eingehen musst. Du bleibst gesetzlich auf der sicheren Seite und erhältst genau die Unterstützung, die du brauchst – anlassbezogen oder regelmäßig. Als Anbieter für Arbeitssicherheit bieten wir dir eine individuelle, digitale Lösung, die Aufwand spart und rechtssichere Prozesse gewährleistet.
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Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und dem Betreuungsmodell ab. Für kleine Betriebe ist oft eine anlassbezogene Betreuung ausreichend, während größere Unternehmen eine regelmäßige Begleitung benötigen. Als Anbieter für Arbeitssicherheit erstellen wir dir ein individuelles Angebot – flexibel, transparent und ohne langfristige Fixkosten. So bekommst du genau das, was du brauchst – nicht mehr und nicht weniger.
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Was gehört zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Aufgaben umfassen u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen sowie die Unterstützung bei Unfällen. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt diese Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen – effizient und digital unterstützt, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
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Erfüllt eine externe Lösung die gesetzlichen Vorgaben?
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 erlaubt ausdrücklich die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sofern diese qualifiziert und schriftlich beauftragt ist. Als erfahrener Anbieter für Arbeitssicherheit stellen wir dir geprüfte, zertifizierte Fachkräfte zur Seite – mit klarer Dokumentation, rechtssicherer Betreuung und vollem Fokus auf wirksamen Arbeitsschutz in deinem Unternehmen.
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Wie läuft die Zusammenarbeit mit euch ab?
Du startest mit einem kostenlosen Erstgespräch. Danach erhältst du ein individuelles Angebot, passend zu deinem Bedarf. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet auf Wunsch digital unterstützt mit dir zusammen – bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Prüfungen. Als Anbieter für Arbeitssicherheit bieten wir dir maximale Flexibilität – du entscheidest, was du selbst machst und was wir übernehmen.