* Die Grund- und anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 gilt ausschließlich für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Für größere Unternehmen kommt die Regelbetreuung als Betreuungsform zur Anwendung.
* Die Grund- und anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 gilt ausschließlich für Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitenden. Für größere Unternehmen kommt die Regelbetreuung als Betreuungsform zur Anwendung.