
DGUV, ArbSchG und ASR Willkommen im Paragraphen-Dschungel
Du willst einfach nur dein Unternehmen weiterentwickeln, doch stattdessen kämpfst du dich durch ein Dickicht aus Vorschriften, Pflichten und Fristen. Welche Regelung gilt für deinen Betrieb? Wie oft müssen Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert werden? Wer dokumentiert was – und wie revisionssicher muss das eigentlich sein?
Während du dich ums Kerngeschäft kümmern willst, wirst du zum Teilzeit-Gesetzesexperten und fühlst dich zwischen Verantwortung und Unsicherheit gefangen. Und spätestens beim Audit oder der Anfrage der Berufsgenossenschaft kommt die Frage auf: Wer hilft dir da eigentlich professionell weiter?

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Wir halten dir den Rücken frei
Du musst nicht selbst zur Arbeitsschutz-Expertin oder zum FaSi-Profi werden – du musst nur wissen, wo du Unterstützung bekommst. Wir stellen dir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Seite – geprüft, rechtskonform bestellt und digital unterstützt. So erfüllst du deine gesetzlichen Pflichten ab dem ersten Mitarbeitenden – ohne Festanstellung, ohne Papierchaos, ohne Mehraufwand.
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Fristen und Dokumentation laufen zentral über unsere Plattform – übersichtlich, effizient und revisionssicher. Du bleibst verantwortlich, aber nicht allein. Wir schaffen Klarheit im Regelwerk – und du gewinnst Zeit fürs Wesentliche. Wenn du Unterstützung brauchst, übernehmen wir. Du entscheidest, was du intern digital abbildest – und was unsere zertifizierten Fachkräfte für dich übernehmen.
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Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dein Unternehmen bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben rund um den Arbeitsschutz. Dazu zählen Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen und Beratung bei Arbeitsunfällen oder Prävention. Als externer Partner übernehmen wir diese Aufgaben flexibel und effizient – ohne dass du eine eigene Sicherheitsfachkraft fest anstellen musst.
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Wann ist die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht?
Du bist laut DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen – ab dem ersten sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden. Diese gesetzliche Pflicht gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Als erfahrener Anbieter für Arbeitssicherheit stellen wir dir eine externe Lösung zur Verfügung – rechtssicher, flexibel und ohne Fixkosten.
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Warum lohnt sich eine externe Lösung?
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet dich im Alltag, ohne dass du langfristige Verträge oder Personalkosten eingehen musst. Du bleibst gesetzlich auf der sicheren Seite und erhältst genau die Unterstützung, die du brauchst – anlassbezogen oder regelmäßig. Als Anbieter für Arbeitssicherheit bieten wir dir eine individuelle, digitale Lösung, die Aufwand spart und rechtssichere Prozesse gewährleistet.
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Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten hängen von der Unternehmensgröße und dem Betreuungsmodell ab. Für kleine Betriebe ist oft eine anlassbezogene Betreuung ausreichend, während größere Unternehmen eine regelmäßige Begleitung benötigen. Als Anbieter für Arbeitssicherheit erstellen wir dir ein individuelles Angebot – flexibel, transparent und ohne langfristige Fixkosten. So bekommst du genau das, was du brauchst – nicht mehr und nicht weniger.
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Was gehört zu den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Aufgaben umfassen u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Sitzungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und Schutzmaßnahmen sowie die Unterstützung bei Unfällen. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt diese Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen – effizient und digital unterstützt, damit du dich auf dein Kerngeschäft konzentrieren kannst.
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Erfüllt eine externe Lösung die gesetzlichen Vorgaben?
Ja. Die DGUV Vorschrift 2 erlaubt ausdrücklich die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit, sofern diese qualifiziert und schriftlich beauftragt ist. Als erfahrener Anbieter für Arbeitssicherheit stellen wir dir geprüfte, zertifizierte Fachkräfte zur Seite – mit klarer Dokumentation, rechtssicherer Betreuung und vollem Fokus auf wirksamen Arbeitsschutz in deinem Unternehmen.
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Wie läuft die Zusammenarbeit mit euch ab?
Du startest mit einem kostenlosen Erstgespräch. Danach erhältst du ein individuelles Angebot, passend zu deinem Bedarf. Unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet auf Wunsch digital unterstützt mit dir zusammen – bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Prüfungen. Als Anbieter für Arbeitssicherheit bieten wir dir maximale Flexibilität – du entscheidest, was du selbst machst und was wir übernehmen.