Übersicht Keine Zeit zum Lesen?
Hier erfährst du das Wichtigste in Kürze zum Thema Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft:
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Die Betriebsbegehung ist gesetzlich vorgeschrieben
Die Berufsgenossenschaft ist verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob Unternehmen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitssicherheitsgesetzes einhalten. Die Begehung ist keine Ausnahme, sondern Teil deiner gesetzlichen Verantwortung als Arbeitgeber:in.
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Es wird geprüft, ob deine Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam sind
Im Fokus stehen u. a. Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Unterweisungen, schriftlich bestellte Fachkräfte sowie der Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz. Auch organisatorische Abläufe und technische Sicherheitseinrichtungen werden einbezogen.
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Die schriftliche Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist Pflicht
Unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße musst du nachweisen, dass diese Betriebsbeauftragten bestellt sind – auch dann, wenn sie nur punktuell benötigt werden. Dieser Nachweis wird bei der Betriebsbegehung regelmäßig eingefordert.
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Vorbereitung, Dokumentation und klare Zuständigkeiten sind entscheidend
Eine sorgfältige Vorbereitung mit vollständiger Dokumentation und klaren Verantwortlichkeiten im Betrieb hilft, die Begehung strukturiert und nachvollziehbar zu durchlaufen. Je transparenter du arbeitest, desto effizienter verläuft die Prüfung.
Willkommen in der Realität vieler Geschäftsführer:innen kleiner Unternehmen. Eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft ist kein Grund zur Panik, aber durchaus ein Moment zum Durchatmen und Sortieren. Denn die Berufsgenossenschaft Prüfung verfolgt ein klares Ziel: Dich und dein Team vor Gefährdungen zu schützen – und sicherzustellen, dass du deiner Verantwortung als Arbeitgeber:in gerecht wirst. Aber was heißt das konkret?
Die Berufsgenossenschaft prüft, ob dein Unternehmen die grundlegenden Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt – zum Beispiel: Gibt es Gefährdungsbeurteilungen? Wurden deine Mitarbeiter:innen regelmäßig unterwiesen? Gibt es Nachweise über Ersthelfer:innen, PSA, Brandschutz & Co.? Was sich wie ein Bürokratiemonster anhört, ist in Wahrheit ein sinnvoller Sicherheitscheck. Und das Beste: Du musst da nicht allein durch. Denn genau dafür gibt’s uns – Arbeitssicherheit Digital. Mit unserer Plattform erledigst du deine Aufgaben im Arbeitsschutz einfach, digital und rechtskonform – egal, ob es um Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder Dokumentation geht. Und wenn’s mal kompliziert wird: Dann ist unser Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen für dich da – anlassbezogen, bedarfsgerecht, unkompliziert.
Warum kommt die Berufsgenossenschaft zu dir?
Stell dir vor, die Berufsgenossenschaft ist wie eine aufmerksame Nachbarin mit Sicherheitsbrille – sie schaut nicht einfach neugierig durchs Fenster, sondern will sicherstellen, dass bei dir im Betrieb alles rund läuft und niemand zu Schaden kommt. Aber warum steht plötzlich dein Unternehmen auf der Besuchsliste? Die Antwort: Weil es für alle Pflicht ist. Jedes Unternehmen – wirklich jedes – muss die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 2 erfüllen. Das ist gesetzlich klar geregelt. Und dabei spielt es keine Rolle, ob du einen, zehn oder hundert Mitarbeitende hast.
Die gute Nachricht: Seit dem 01.04.2025 haben kleine Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden endlich die Möglichkeit, die sogenannte anlassbezogene Betreuung zu wählen – und damit den gesetzlichen Anforderungen einfacher, flexibler und digital nachzukommen. Kein Aprilscherz.
Und genau hier kommen wir ins Spiel: Mit Arbeitssicherheit Digital erledigst du deine Aufgaben im Arbeitsschutz ganz bequem online – von der Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis hin zur Dokumentenverwaltung. Und wenn du mal Fragen hast? Dann steht dir unser Team aus Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen persönlich zur Seite. Genau dann, wenn du sie brauchst – anlassbezogen, digital und rechtskonform.
Warum also kommt die Berufsgenossenschaft? Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist – und weil es letztlich darum geht, dich und dein Team zu schützen. Und mit der richtigen Vorbereitung wird aus dem unangekündigten Besuch eine entspannte Gelegenheit, dein Unternehmen auf das nächste Level in Sachen Sicherheit zu bringen.
Was prüft die Berufsgenossenschaft in deinem Betrieb?
Eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft ist kein reiner Blick in die Papierablage – sie ist ein Rundum-Check für deinen Betrieb. Dabei geht’s nicht darum, dich zu ärgern oder zu überfordern, sondern darum, herauszufinden, ob alle Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wirklich greifen. Und ja – das kann sehr konkret werden.
Die Berufsgenossenschaft Prüfung konzentriert sich dabei auf ganz bestimmte Fragen:
- Gibt es eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung?
- Sind deine Mitarbeiter:innen regelmäßig und nachvollziehbar unterwiesen worden?
- Gibt es nachweislich bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen?
- Sind Ersthelfer:innen benannt und geschult?
- Existieren ein Hautschutzplan, ein Gefahrstoffverzeichnis, ein Evakuierungsplan?
- Ist die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vollständig dokumentiert und vorhanden?
Doch das ist längst nicht alles. Auch physische und psychische Belastungen stehen zunehmend im Fokus. Denn gerade diese Faktoren sind in unserer heutigen Arbeitswelt – insbesondere in Bürobetrieben – eine der häufigsten Ursachen für Berufserkrankungen. Stichwort: Digitaler Stress. Nicht funktionierende Software, Termin-Marathons, ständige Erreichbarkeit, chaotische Prozesse – all das kann auf Dauer krank machen. Genau deshalb schauen die Aufsichtspersonen auch hier ganz genau hin, ob ihr in eurem Betrieb eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchgeführt habt, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
Die typischen Prüfbereiche lassen sich so zusammenfassen:
- Ergonomie, Raumgestaltung, Beleuchtung
- Lärm, Hitze, Kälte, Strahlung, Vibration
- Arbeitsorganisation, Kommunikationswege, Qualifikation
- Psychomentale Belastungen – inklusive digitalem Stress
Die gute Nachricht: Du musst nicht alles im Kopf haben. Denn mit unserer Plattform behältst du den Überblick – digitale Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Dokumentation an einem Ort. Du bekommst sogar eine Erinnerung, wenn Unterweisungen fällig sind oder ein Dokument aktualisiert werden muss. Und falls doch mal etwas unklar ist, stehen dir unsere Sicherheitsfachkräfte beratend zur Seite – praxisnah und verständlich.
Wer ist bei einer Betriebsbegehung dabei?
Wenn die Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft ansteht, wirst du nicht allein auf weiter Flur stehen. Eine solche Begehung ist Teamarbeit – im besten Fall mit klaren Rollen, offenen Augen und einem gemeinsamen Ziel: mehr Sicherheit im Betrieb. Aber wer genau sitzt eigentlich mit am Tisch – oder geht mit durch die Halle, den Büroflur oder das Lager?
Hier sind die üblichen Beteiligten auf einen Blick:
- Die technische Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft: Sie oder er ist das Herzstück der Berufsgenossenschaft Prüfung. Meist handelt es sich um eine erfahrene Fachkraft – oft Ingenieur:in oder Meister:in –, die genau weiß, worauf es ankommt. Die Aufsichtsperson führt die Begehung durch, stellt Fragen, dokumentiert Mängel und gibt Hinweise zur Verbesserung.
- Du als Unternehmer:in oder Geschäftsführung: Wenn du das Unternehmen führst, solltest du auch bei der Begehung dabei sein. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein – und hilft dabei, Rückfragen direkt zu klären oder Entscheidungen abzukürzen. Du signalisierst damit: Arbeitsschutz ist Chefsache.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) & Betriebsarzt: Jetzt mal ehrlich: Du hast noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder keinen Betriebsarzt bestellt? Kein Problem – das geht vielen so. Die schriftliche Bestellung dieser beiden sogenannten Betriebsbeauftragten ist gesetzlich vorgeschrieben, aber du musst sie nicht selbst anstellen oder dauerhaft binden. Die Lösung: Wir stellen dir genau diese Expert:innen anlassbezogen zur Verfügung – zum Beispiel für die anstehende Prüfung durch die Berufsgenossenschaft. Denn genau das ist ein sinnvoller Anlass, um die Anforderungen rechtssicher und gleichzeitig flexibel zu erfüllen.
- Sicherheitsbeauftragte: In größeren Betrieben ist auch die Teilnahme der Sicherheitsbeauftragten sinnvoll – sie haben oft den besten Blick für den Alltag ihrer Kolleg:innen und wissen, was auf den einzelnen Arbeitsplätzen wirklich passiert.
- Vertreter:in des Betriebsrats (falls vorhanden): Der Betriebsrat darf nicht fehlen, wenn’s um Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz geht. Auch hier gilt: Mitbestimmung heißt Mitverantwortung.
Das klingt nach viel – muss aber keine Mammutveranstaltung sein. Bei kleinen Betrieben reicht oft schon eine kompakte Runde mit der Aufsichtsperson, der Geschäftsführung und der zuständigen Fachkraft. Wichtig ist nur: Die richtigen Leute sitzen mit am Tisch – oder gehen mit auf den Rundgang.
Wie bereitest du dich optimal vor?
Die Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft steht vor der Tür – und du willst vorbereitet sein. Keine Panik: Du musst nicht alles auf einmal perfekt machen. Aber ein bisschen Struktur, ein paar Dokumente und die richtige Einstellung machen einen großen Unterschied. Hier ist dein Fahrplan, wie du die Vorbereitung entspannt und professionell angehst:
Bleib locker – aber organisiert
Klar, so ein Schreiben der Berufsgenossenschaft sorgt erstmal für Nervosität. Aber: Das Ziel ist nicht, dich bloßzustellen, sondern zu unterstützen. Also: Keine Angst, sondern Überblick schaffen. Und am besten nicht erst am Tag vor dem Besuch damit anfangen.
Räume gedanklich und real auf
Überleg dir vorab: Wo soll die Begehung starten? Gibt es einen ruhigen Raum für das Vorgespräch? Ist alles halbwegs aufgeräumt, sauber, beschildert? Der erste Eindruck zählt – auch bei der BG.
Dokumente sichten und zusammenstellen
Sammle die wichtigsten Unterlagen an einem Ort. Dazu gehören:
- Aktuelle Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungsnachweise
- Nachweise über bestellte Fachkräfte, Betriebsärzt:innen, Ersthelfer:innen
- Dokumentation der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Nachweis der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Wenn du unsere Plattform nutzt, kannst du all diese Dokumente digital bündeln, jederzeit abrufen – und sogar automatisch erinnern lassen, wenn etwas fehlt oder erneuert werden muss.
Termin mit deinem Team koordinieren
Stelle sicher, dass deine Fachkraft für Arbeitssicherheit und dein Betriebsarzt oder deine Betriebsärztin zum Termin verfügbar sind. Du hast noch niemanden schriftlich bestellt? Dann wird’s höchste Eisenbahn – denn genau das wird im Rahmen der Prüfung abgefragt. Am besten buchst du noch heute einen Termin mit uns. Wir stellen dir die nötigen Expert:innen zur Verfügung – und wenn’s schnell gehen muss, sind sie auch remote dabei. So gehst du sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und du nicht ins Schwitzen kommst.
Nutze den Anlass für ein internes Sicherheits-Update
Die Begehung ist eine super Gelegenheit, um auch im Team das Thema Arbeitsschutz wieder sichtbarer zu machen. Vielleicht eine kurze Info-Runde? Ein Reminder an alle zur nächsten Unterweisung? So wird die Prüfung nicht zur reinen Pflicht, sondern zum Impuls für mehr Bewusstsein. Und – wer weiß – vielleicht ist das ja auch der Beginn einer langjährigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit unserem Team
Welche Unterlagen musst du bereithalten?
Die Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft ist nicht nur ein Rundgang – sie ist auch eine Prüfung deiner Dokumentation. Und hier trennt sich oft die Spreu vom Weizen: Wer seine Unterlagen gut vorbereitet hat, kommt entspannt durch die Prüfung. Wer erst im Aktenschrank wühlt, während die Aufsichtsperson danebensteht – eher weniger. Die Berufsgenossenschaft hat eine klare Erwartung: Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Deshalb solltest du im Vorfeld alle relevanten Unterlagen griffbereit haben – am besten gesammelt in einem (digitalen) Ordner oder zentral in deiner Arbeitsschutz-Plattform. Hier ist deine Checkliste:
Organisation & Verantwortung
- Schriftliche Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Schriftliche Bestellung des Betriebsarztes / der Betriebsärztin
- Aufgabenübertragung im Arbeitsschutz („Übertragung von Unternehmerpflichten“)
Schulungen & Qualifikation
- Nachweise über durchgeführte Unterweisungen (Erst- und Folgeunterweisungen)
- Ausbildungsnachweise von Ersthelfer:innen, ggf. Brandschutzhelfer:innen
- Nachweise zu arbeitsmedizinischer Vorsorge
Dokumentation & Gefährdungsermittlung
- Gefährdungsbeurteilung (aktuell und vollständig)
- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Gefahrstoffverzeichnis
- Betriebsanweisungen
- Sicherheitsdatenblätter
- Verzeichnis von Arbeits- und Betriebsmitteln
- Nachweise über die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Hautschutzplan
Technische & organisatorische Sicherheit
- Prüfberichte über elektrische Anlagen, Maschinen / Geräte, Brandschutz-Einrichtungen, Erste-Hilfe-Ausstattung
- Notfall- und Evakuierungsplan
- Verbandbuch oder digitale Meldeprotokolle
Wenn du mit unserer Plattform arbeitest, kannst du alle diese Dokumente zentral verwalten – rechtssicher, revisionsfähig und immer aktuell. Du brauchst also nur ein Endgerät und einen Login – und bist für jede Berufsgenossenschaft Prüfung bestens gerüstet.
Was passiert, wenn Mängel festgestellt werden?
Du hast dich gut vorbereitet, alle Unterlagen liegen bereit, die Stimmung im Team ist konzentriert – und dann passiert es doch: Die Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft bringt den einen oder anderen Mangel ans Licht. Vielleicht fehlt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung. Vielleicht ist die Unterweisung eines Mitarbeiters nicht dokumentiert. Oder es fehlt der offizielle Nachweis über die schriftliche Bestellung deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit. Was nun?
Zuerst einmal: Kein Grund zur Panik. Die Berufsgenossenschaft kommt nicht, um Betriebe zu bestrafen – sondern um gemeinsam Lösungen zu finden. Wenn Mängel festgestellt werden, ist das keine Katastrophe, sondern ein klarer Hinweis darauf, wo dein Unternehmen noch besser werden kann. Und genau das ist das Ziel der Berufsgenossenschaft Prüfung: Risiken erkennen, bevor etwas passiert.
Wichtig ist, dass du in diesem Moment offen und lösungsorientiert reagierst. Die Prüfer:innen der Berufsgenossenschaft erstellen im Rahmen der Begehung ein schriftliches Protokoll. Darin wird genau festgehalten, welche Mängel entdeckt wurden, welche Anforderungen daraus resultieren und bis wann diese erfüllt sein müssen. Auch wer intern für die Behebung zuständig ist, wird festgelegt – entweder du selbst oder eine benannte Person in deinem Unternehmen. Das Protokoll ist also gleichzeitig ein Maßnahmenplan – und mit der richtigen Herangehensweise kein Grund für Frust, sondern der Startpunkt für eine nachhaltige Optimierung deiner Prozesse.
Jetzt heißt es: Maßnahmen ergreifen. Am besten direkt. Wenn du mit unserer digitalen Plattform arbeitest, kannst du die einzelnen Schritte strukturiert abarbeiten, Erinnerungen setzen und die Umsetzung lückenlos dokumentieren. Ob Nachweise über neue Unterweisungen, aktualisierte Gefährdungsbeurteilungen oder die digitale Ablage der Bestellungen – alles kann an einem Ort organisiert werden. Das spart Zeit und gibt dir Sicherheit.
Oft möchten die Aufsichtspersonen nach Ablauf der Frist sehen, ob die Maßnahmen wirklich umgesetzt wurden. Es kann also sein, dass ein Folgetermin vereinbart wird. Hier hast du die Chance, zu zeigen, dass du Verantwortung übernimmst – und mit professioneller Unterstützung schnell und zuverlässig gehandelt hast. Wenn du möchtest, begleiten wir dich auch bei der Nachbereitung. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen stehen dir zur Seite – remote oder vor Ort.
Denn die Betriebsbegehung Berufsgenossenschaft ist kein Stresstest, sondern eine Chance. Und wir sorgen dafür, dass du sie souverän nutzt.
Wie läuft eine Betriebsbegehung konkret ab?
Wenn du zum ersten Mal Post von der Berufsgenossenschaft bekommst, fragst du dich vielleicht: Wie genau läuft so eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft eigentlich ab? Kommt da jemand unangemeldet vorbei? Wird alles auf den Kopf gestellt? Und wie viel Zeit musst du dafür einplanen?
Zunächst die gute Nachricht: In der Regel kündigt sich die Berufsgenossenschaft vorab schriftlich an. Du bekommst ein sogenanntes BuS-Schreiben oder eine E-Mail mit Terminvorschlägen. Darin steht, wann die Berufsgenossenschaft Prüfung stattfinden soll, welcher Bereich deines Betriebs im Fokus steht – und welche Unterlagen du bereithalten solltest. Dieser Vorlauf gibt dir die Chance, dich gezielt vorzubereiten.
Drei Phasen der Betriebsbegehung
Die eigentliche Begehung selbst läuft strukturiert ab und gliedert sich in drei klassische Phasen: Vorgespräch, Rundgang und Nachbesprechung. Im Vorgespräch, das meist in einem ruhigen Besprechungsraum stattfindet, geht es zunächst um die Grundlagen: Welche Fachkräfte wurden bestellt? Gibt es eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung? Wie läuft die arbeitsmedizinische Vorsorge? Die Aufsichtspersonen werfen stichprobenartig einen Blick in deine Dokumentation – insbesondere in Unterweisungsnachweise, Beauftragungen und deine Sicherheitsorganisation.
Direkt im Anschluss folgt der praktische Teil: Der Rundgang durch deinen Betrieb. Hier verschafft sich die Berufsgenossenschaft ein Bild davon, ob die Maßnahmen aus deiner Gefährdungsbeurteilung auch tatsächlich umgesetzt wurden. Gibt es klare Fluchtwege? Funktionieren technische Schutzmaßnahmen? Wie sieht es mit PSA, Ordnung, Sauberkeit und Ergonomie aus? Aber auch mentale Belastungen wie hoher Stress durch fehlende Pausenregelungen oder ineffiziente Prozesse können dabei zur Sprache kommen – gerade in Büro- und Verwaltungsbereichen.
Was du im Nachgespräch erwarten kannst
Nach dem Rundgang folgt die Nachbesprechung. In diesem Termin geht es darum, die Beobachtungen der Prüfer:innen einzuordnen: Was läuft gut? Wo gibt es konkrete Verbesserungsvorschläge? Und in welchen Punkten besteht akuter Handlungsbedarf? Falls Mängel festgestellt wurden, werden diese in einem schriftlichen Protokoll festgehalten – inklusive Frist zur Behebung und klarer Zuordnung, wer intern dafür verantwortlich ist. Dieses Dokument ist verbindlich und bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Wenn du mit unserer Plattform arbeitest, kannst du genau hier punkten: Alle Unterlagen sind digital abrufbar, deine Fachkraft oder dein Betriebsarzt kann remote zugeschaltet werden, und die Maßnahmenumsetzung kann direkt im System dokumentiert werden. Das spart nicht nur Zeit – es wirkt auch professionell und signalisiert der BG, dass du das Thema Arbeitssicherheit ernst nimmst.
Muss ich die Berufsgenossenschaft reinlassen?
Wenn du das erste Mal von einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft betroffen bist, stellst du dir vielleicht irgendwann diese Frage: „Muss ich die eigentlich überhaupt reinlassen?“ Die kurze Antwort: Ja – und zwar ohne Wenn und Aber.
Die Berufsgenossenschaften haben per Gesetz ein sogenanntes Sonderzugangsrecht. Das bedeutet: Sie dürfen dein Betriebsgelände während der Geschäftszeiten betreten – auch dann, wenn du selbst nicht vor Ort bist oder kein Termin vereinbart wurde. In der Praxis kündigen sich die Prüfer:innen zwar fast immer vorher an, aber sie dürfen auch unangemeldet erscheinen, wenn sie es für notwendig halten. Und: Sie dürfen Einsicht in Unterlagen verlangen, Messungen durchführen oder Arbeitsmittel prüfen.
Was bedeutet das Sonderzugangsrecht konkret?
Das Sonderzugangsrecht ist rechtlich klar geregelt und wird auch von anderen Behörden genutzt – etwa vom Zoll, der Gewerbeaufsicht oder dem Ordnungsamt. Es handelt sich dabei nicht um Hausfriedensbruch, sondern um ein gesetzlich verankertes Kontrollrecht im Sinne des Arbeitsschutzes. Ziel ist es, sicherzustellen, dass du als Arbeitgeber:in deiner Verantwortung gegenüber deinen Mitarbeitenden nachkommst.
Im Klartext heißt das: Die Berufsgenossenschaft darf sich in deinem Betrieb frei bewegen, Räume betreten und Personen zur Situation befragen. Sie darf Unterlagen einsehen, Abläufe beobachten und sich ein realistisches Bild vom Arbeitsalltag verschaffen. Und sie darf auch Anordnungen treffen – etwa zur Beseitigung von Mängeln oder zur sofortigen Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
Was passiert, wenn du den Zugang verweigerst?
Solltest du der Berufsgenossenschaft den Zutritt verwehren oder die Kooperation verweigern, kann das ernsthafte Konsequenzen haben. In der Regel folgen dann eine schriftliche Abmahnung oder sogar ein Bußgeldverfahren. In besonders gravierenden Fällen kann die BG auch eine Stilllegung von Anlagenteilen veranlassen, wenn akute Gefährdungen bestehen und keine Einsicht oder Bereitschaft zur Beseitigung vorliegt.
Aber mal ehrlich: Warum solltest du dir das antun?
Mit der richtigen Vorbereitung, einer klaren Dokumentation und – falls nötig – unserer anlassbezogenen Unterstützung durch Fachkräfte oder Betriebsärzt:innen hast du keinen Grund zur Sorge. Ganz im Gegenteil: Wenn du die Betriebsbegehung Berufsgenossenschaft als Chance siehst und dich offen zeigst, bekommst du oft hilfreiche Hinweise, wie du deine Abläufe noch besser gestalten kannst.
Und wenn du möchtest, begleiten wir dich auf Wunsch auch aktiv bei der Begehung – entweder persönlich vor Ort oder remote. So bleibst du handlungsfähig, souverän und rechtssicher – in jeder Situation.
So bereitest du dich mit Arbeitssicherheit Digital vor
Du musst nicht alles wissen, du musst nur wissen, wo du Unterstützung bekommst. Genau deshalb haben wir bei Arbeitssicherheit Digital eine Plattform entwickelt, die dich gezielt dort unterstützt, wo es zählt – bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft zur Herausforderung werden. Nicht, weil man etwas falsch gemacht hat – sondern weil der Alltag oft zu wenig Raum lässt, sich mit Vorschriften, Dokumentationspflichten und Fristen zu beschäftigen. Genau hier kommt unsere Lösung ins Spiel: anlassbezogen, digital, flexibel und 100 % rechtskonform.
Alles Wichtige an einem Ort – digital, sicher, effizient
Mit unserer Plattform kannst du sämtliche Aufgaben im Arbeitsschutz zentral verwalten. Ob Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen oder die Bestellung von Fachkräften – alles läuft digital, nachvollziehbar und ohne Papierchaos. Du kannst Dokumente hochladen, Maßnahmen zuordnen, Erinnerungen aktivieren – und hast bei der nächsten Berufsgenossenschaft Prüfung alles auf Knopfdruck parat.
Noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt? Kein Betriebsarzt an Bord? Kein Problem. Über unser Netzwerk stellen wir dir genau die Expert:innen zur Verfügung, die du brauchst – individuell, punktgenau und sogar kurzfristig. Und wenn’s eilt, auch remote, z. B. für das Vorgespräch oder das Nachgespräch mit der BG.
Anlassbezogene Betreuung – einfach, rechtssicher, jetzt auch für Betriebe bis 20 Mitarbeitende
Und hier kommt der echte Gamechanger: Seit dem 01.04.2025 können auch Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden die sogenannte anlassbezogene Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 wählen. Das bedeutet für dich: Du musst keine festen, kostenintensiven Dauerverträge abschließen, sondern bekommst genau das, was du brauchst – wenn du es brauchst.
Zum Beispiel, wenn:
- sich die Berufsgenossenschaft zur Begehung ankündigt,
- sich Arbeitsbedingungen ändern (neue Technik, neue Prozesse, neue Risiken),
- nach einem Unfall neue Maßnahmen nötig sind,
- oder du endlich Ordnung in deine Arbeitsschutz-Dokumentation bringen willst.
Persönliche Begleitung mit digitalem Rückgrat
Du bist bei uns keine Nummer. Hinter „Arbeitssicherheit Digital“ steht ein echtes Team: Sicherheitsingenieur:innen, Betriebsärzt:innen, Berater:innen – Menschen, die dich verstehen und dich nicht mit Paragrafen erschlagen. Unser Ansatz: so einfach wie möglich, so wirksam wie nötig. Und wenn du willst, begleiten wir dich sogar persönlich bei deiner nächsten Begehung. Unsere Kund:innen berichten regelmäßig, dass sie durch unsere Plattform und Begleitung nicht nur souverän durch die Begehung gekommen sind – sondern im Nachgang das gute Gefühl hatten, wirklich auf dem neuesten Stand zu sein. Und genau das ist unser Ziel: Sicherheit, die bleibt.
Betriebsbegehung ohne Stress meistern
Die Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft ist kein Kontrollbesuch, vor dem du dich fürchten musst. Sie ist vielmehr eine gute Gelegenheit, einmal innezuhalten und zu prüfen: Sind wir in Sachen Arbeitsschutz auf Kurs? Haben wir unsere Verantwortung als Arbeitgeber:in im Griff – oder gibt es Baustellen, die wir besser heute als morgen angehen sollten? Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt im Alltag oft die Zeit, sich tief in die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes oder der DGUV Vorschrift 2 einzuarbeiten. Und das ist auch gar nicht nötig – solange du einen Partner an deiner Seite hast, der sich auskennt, vorausschauend denkt und dir die Umsetzung so einfach wie möglich macht.
Mit Arbeitssicherheit Digital bekommst du genau das: Ein System, das dich erinnert, unterstützt und strukturiert. Ein Team, das dir zur Seite steht – nicht nur bei der Begehung, sondern auch bei der Nachbereitung. Und eine Lösung, mit der du alles digital, transparent und rechtskonform erledigen kannst. Vielleicht war das Schreiben der BG im Briefkasten ja gar nicht der Beginn von Stress – sondern der Startschuss für eine smarte, sichere und moderne Arbeitsschutzstrategie. Und wenn du möchtest, begleiten wir dich dabei – mit Erfahrung, System und einem Lächeln.