BuS-Betreuung Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung

BuS steht für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung – und ist gesetzlich vorgeschrieben. Als Arbeitgeber:in bist du verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das heißt: Du musst eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen – und mit ihnen zusammen Gefährdungen erkennen, Maßnahmen umsetzen und deine Mitarbeitenden regelmäßig unterweisen. Klingt komplizierter, als es ist. In diesem Ratgeber erfährst du alles, was du wissen musst – verständlich, praxisnah und auf Augenhöhe.

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Warum ist die BuS-Betreuung gesetzlich verpflichtend?

Die Antwort ist simpel – und zugleich tiefgreifend: Weil Arbeit nicht krank machen darf. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) legen fest, dass du als Arbeitgeber:in dafür verantwortlich bist, Leben und Gesundheit deiner Mitarbeitenden zu schützen. Diese Verantwortung endet nicht mit einem Erste-Hilfe-Kasten an der Wand. Sie beginnt bei der Gefährdungsbeurteilung, führt über regelmäßige Unterweisungen und reicht bis zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Um dich dabei zu unterstützen, schreibt der Gesetzgeber die sogenannte BuS-Betreuung vor – also die Zusammenarbeit mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einem Betriebsarzt. Die genauen Regelungen findest du in der DGUV Vorschrift 2, die seit 2011 verbindlich ist. Egal ob dein Team aus fünf, fünfzig oder fünfhundert Personen besteht – du darfst Arbeitsschutz nicht „nebenbei“ machen. Und du musst ihn nicht allein machen. Die BuS-Betreuung bringt dir nicht nur Fachwissen ins Haus, sondern auch Struktur, Routine und Sicherheit. Das Ziel: Gefahren erkennen, bevor etwas passiert – und einen betrieblichen Alltag schaffen, in dem sich alle sicher fühlen.

Gut zu wissen: Am 01.04.2025 wurde die DGUV Vorschrift 2 aktualisiert. Seitdem können auch Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden die sogenannte anlassbezogene Betreuung in Anspruch nehmen – und Arbeitsschutz 100 % digital umsetzen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen dürfen ihre Leistungen jetzt auch remote erbringen. Das macht die Umsetzung besonders für risikoarme Betriebe mit Bildschirmarbeitsplätzen einfacher, flexibler und vor allem zeitgemäßer.

Welche Aufgaben übernimmt die BuS-Betreuung konkret?

Die BuS-Betreuung ist keine bürokratische Pflichtübung – sie ist ein aktives Schutzschild für deinen Betrieb. Aber was genau gehört eigentlich dazu? Die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind klar geregelt – und doch vielseitig. Sie reichen von der Prävention über die Beratung bis hin zur Begleitung im Arbeitsalltag.

Sicherheitstechnische Betreuung: Deine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät dich als Unternehmer:in umfassend zu allen Fragen des Arbeitsschutzes – sie begleitet dich dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dabei liegt die Verantwortung für die Umsetzung zwar bei dir, aber du wirst fachlich nicht allein gelassen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) schreibt dir als Arbeitgeber:in ganz klar vor, die Arbeitsbedingungen in deinem Betrieb zu beurteilen. Und zwar nicht irgendwann, sondern bevor die Arbeit beginnt – und immer dann, wenn sich etwas ändert. Ziel: erkennen, was gefährlich werden könnte – und handeln, bevor etwas passiert.

Eine Gefährdung kann sich laut Gesetz z. B. ergeben durch:

  • die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte,
  • Arbeitsabläufe oder Arbeitszeiten,
  • unzureichende Qualifikation oder Unterweisung,
  • psychische Belastungen – z. B. durch Zeitdruck oder ständige Erreichbarkeit.

Die gute Nachricht: Du musst kein Arbeitsschutzprofi sein. Mit unserer Plattform führst du die Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt durch – digital und verständlich. Und wenn du an einem Punkt unsicher bist, steht dir eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit anlassbezogen zur Seite – ganz nach deinem Bedarf. Vor Ort oder remote. So hast du jederzeit Zugriff auf kompetente Expertise und bleibst gleichzeitig maximal flexibel. Denn wir wissen: Gerade kleine Unternehmen brauchen praktikable Lösungen – keine zusätzliche Bürokratie.

Arbeitsmedizinische Betreuung: Deine Betriebsärztin oder dein Betriebsarzt

Der Betriebsarzt (oder die Betriebsärztin) berät dich bei gesundheitlichen Fragen rund um die Arbeit. Dazu gehören u. a.:

  • die arbeitsmedizinische Vorsorge (z. B. Bildschirmarbeitsplatz, Nachtarbeit, Mutterschutz),
  • individuelle Gefährdungsbewertungen für gesundheitlich besonders schutzbedürftige Mitarbeitende,
  • Beratung zum Thema psychische Belastung,
  • sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.

Solltest du bei diesen Themen einmal nicht weiterwissen, ist das kein Grund zur Panik. Genau dafür stehen dir unsere Betriebsärzt:innen anlassbezogen zur Seite – unkompliziert per Remote-Termin buchbar. Und im besten Fall bringt der Betriebsarzt nicht nur medizinisches Fachwissen ein, sondern unterstützt dich pragmatisch, auf Augenhöhe – ganz ohne weißen Kittel und Klinikflair.

Gemeinsame Aufgabe: Arbeitsschutz im Alltag verankern

Beide Expert:innen – Sifa und Betriebsarzt – arbeiten Hand in Hand. Sie analysieren, dokumentieren, beraten, unterweisen – und stehen dir als Arbeitgeber:in zur Seite, wenn es darauf ankommt. Wichtig ist: Die BuS-Betreuung ist kein einmaliger Termin, sondern ein Prozess. Nur durch regelmäßige Checks, Unterweisungen und Anpassungen wird Arbeitsschutz zur gelebten Kultur. Und das Beste: Viele dieser Aufgaben kannst du mit digitalen Lösungen heute deutlich einfacher erledigen – ohne Papierchaos, mit Erinnerungsfunktionen und revisionssicherer Ablage. So bleibt dir mehr Zeit für dein eigentliches Business.

Was ist der BuS-Nachweisbogen – und wann wird er verlangt?

Vielleicht hast du schon mal davon gehört – oder sogar Post von deiner Berufsgenossenschaft bekommen, in der er genannt wurde: der BuS-Nachweisbogen. Ein sperriger Begriff für ein ziemlich wichtiges Dokument. Denn mit diesem Bogen weist du nach, dass du deine gesetzlich vorgeschriebene BuS-Betreuung korrekt organisiert hast – also die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung deiner Mitarbeitenden.

Warum gibt es den BuS-Nachweisbogen?

Die Berufsgenossenschaft ist gesetzlich verpflichtet zu kontrollieren, ob du die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) einhältst. Dafür kann sie entweder eine Betriebsbegehung durchführen – oder dich auffordern, den ausgefüllten BuS-Nachweisbogen vorzulegen.

Besonders in der Praxis bevorzugen viele Prüfer:innen diese Variante. Sie ist für alle Beteiligten unkomplizierter – und wenn deine Unterlagen vollständig sind, brauchst du keine direkte Begehung zu befürchten.

Was gehört in den BuS-Nachweisbogen?

Im BuS-Nachweisbogen machst du Angaben zu:

  • deinem Unternehmen (Name, Adresse, Branche, Beschäftigtenzahl),
  • der gewählten Betreuungsform (Regel-, Unternehmer- oder anlassbezogene Betreuung),
  • der Bestellung deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und deines Betriebsarztes,
  • durchgeführten oder geplanten Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes (z. B. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Vorsorgeuntersuchungen).

Oft wird zusätzlich ein formloser Nachweis verlangt, wie du die Arbeitsschutzbetreuung konkret sicherstellst – z. B. durch einen Betreuungsvertrag oder einen Nachweis über die Nutzung einer digitalen Lösung. Diese werden dir natürlich von uns und durch unsere Plattform zur Verfügung gestellt.

Pro-Tipp: In unserem Beitrag zur Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft erfährst du, wie du dich auf eine Prüfung vorbereitest und wie der BuS-Nachweisbogen dir dabei hilft, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Welche Betreuungsformen gibt es – und welche passt zu deinem Unternehmen?

Die BuS-Betreuung ist gesetzlich vorgeschrieben – aber wie du sie umsetzt, kannst du flexibel gestalten. Die DGUV Vorschrift 2 gibt dir dafür drei verschiedene Betreuungsformen an die Hand, aus denen du abhängig von deiner Unternehmensgröße und Struktur wählen kannst. Alle haben ein Ziel: die Gesundheit und Sicherheit deiner Mitarbeitenden zu sichern – aber sie unterscheiden sich im Umfang, in der Eigenverantwortung und im Betreuungsbedarf.

Regelbetreuung – das Standardmodell für alle

Die Regelbetreuung ist der Klassiker unter den Betreuungsformen. Sie ist verpflichtend für alle Unternehmen, die nicht unter die Sonderregelungen fallen – also insbesondere Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten. Aber auch Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden können diese Form wählen.

Die Regelbetreuung besteht aus zwei Teilen:

  • Grundbetreuung – z. B. Gefährdungsbeurteilungen, Beratung zu Arbeitsstätten, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorge etc.
  • Betriebsspezifische Betreuung – also zusätzliche Maßnahmen, je nach Gefährdungslage im Betrieb (z. B. Umgang mit Gefahrstoffen, psychische Belastung).

Die Zeiten für die Betreuung sind abhängig von der Branche und werden als sogenannte Einsatzzeiten in Stunden pro Jahr vorgegeben.

Unternehmermodell – die alternative Betreuung bis 50 Mitarbeitenden

Das Unternehmermodell eignet sich besonders für risikoarme Betriebe – etwa im Bürobereich – und für Unternehmer:innen, die die Dinge gern selbst in die Hand nehmen. Dabei übernimmst du zentrale Aufgaben des Arbeitsschutzes selbst, etwa die Gefährdungsbeurteilung oder die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Voraussetzung ist, dass du dich entsprechend schulen lässt und regelmäßig an Fortbildungen teilnimmst.

Aber Achtung: Es ist abzusehen, dass die Berufsgenossenschaften dieses Modell in Zukunft immer seltener akzeptieren werden – insbesondere, wenn es an der konkreten Umsetzung hapert. Deshalb empfehlen viele Fachleute und auch wir bei Arbeitssicherheit Digital: Setze direkt auf die anlassbezogene Betreuung. Gerade für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden ist sie nicht nur rechtssicher und anerkannt, sondern auch deutlich einfacher in der Praxis umzusetzen – insbesondere digital und remote.

Anlassbezogene Betreuung – neu ab 01.04.2025 für kleine Betriebe

Seit April 2025 gibt es für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeitenden eine weitere Option: die anlassbezogene Betreuung. Sie ist besonders modern, flexibel – und zu 100 % digital umsetzbar. Damit ist sie ideal für kleinere Betriebe mit überschaubaren Risiken, zum Beispiel im Bürobereich.

Der große Vorteil: Du musst keine regelmäßigen festen Einsatzzeiten für deine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder deinen Betriebsarzt nachweisen. Stattdessen holst du dir genau dann Unterstützung, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – zum Beispiel:

  • wenn eine neue Maschine eingeführt wird,
  • ein Arbeitsunfall passiert ist,
  • oder die Berufsgenossenschaft eine Begehung ankündigt.

Das macht die Umsetzung für viele Unternehmen deutlich einfacher – und spart nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Bürokratie. Im Gegensatz zur Regelbetreuung, die nur zu etwa 30 % digital abgebildet werden kann, funktioniert die anlassbezogene Betreuung vollständig digital. Sogar die gesetzlich geforderten Betriebsbeauftragten – also SiFa und Betriebsarzt – dürfen ihre Leistungen remote erbringen. Das ist nicht nur absolut rechtskonform, sondern auch maximal effizient.

Und das Beste: Unsere Plattform unterstützt dich bei der gesamten Umsetzung – von der Dokumentation bis zur Terminbuchung.

Was ist der BuS-Nachweisbogen – und wann musst du ihn einreichen?

Spätestens wenn sich die Berufsgenossenschaft zu einer Betriebsbegehung anmeldet oder du nach einem Arbeitsunfall Post bekommst, fällt ein Begriff fast immer: BuS-Nachweisbogen. Klingt bürokratisch – ist aber eigentlich ganz einfach. Denn dieser Bogen ist nichts anderes als dein Beweis dafür, dass du deiner gesetzlichen Verpflichtung zur BuS-Betreuung nachkommst.

Warum der BuS-Nachweisbogen wichtig ist

Die Berufsgenossenschaft will damit sehen:

  • Hast du eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellt?
  • Welche Betreuungsform wählst du – Regelbetreuung, Unternehmermodell oder anlassbezogene Betreuung?
  • Wie setzt du Arbeitsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge konkret um?

Der BuS-Nachweisbogen ist somit der erste Schritt, um zu zeigen, dass du deinen Pflichten als Arbeitgeber:in nachkommst – bevor überhaupt jemand zur Prüfung vorbeikommt.

Wann musst du den BuS-Nachweisbogen einreichen?

Es gibt mehrere Situationen, in denen du diesen Bogen benötigst:

  • Bei einer Betriebsbegehung durch die Berufsgenossenschaft
  • Nach einem meldepflichtigen Arbeitsunfall
  • Bei erstmaliger Anmeldung deines Unternehmens bei der BG
  • Wenn du die Betreuungsform wechselst, zum Beispiel vom Unternehmermodell zur anlassbezogenen Betreuung

In vielen Fällen reicht es, wenn du den BuS-Nachweis digital übermittelst – zum Beispiel per E-Mail oder über das Online-Portal deiner Berufsgenossenschaft.

Was du einreichen musst

Neben dem ausgefüllten BuS-Nachweisbogen wird häufig auch Folgendes verlangt:

  • Eine formlose Erklärung zur gewählten Betreuungsform
  • Eine Kopie des Betreuungsvertrags mit deinem Betriebsarzt und deiner SiFa (sofern beispielsweise durch uns extern beauftragt)
  • Nachweise über bereits durchgeführte Maßnahmen wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen

Das klingt nach viel – ist aber mit der richtigen Struktur schnell gemacht. Und genau hier hilft dir unsere Plattform: Du kannst alle Nachweise digital bündeln, Erinnerungen setzen und deinen BuS-Nachweis direkt vorbereiten – auf Knopfdruck.

Was passiert bei Verstößen gegen die BuS-Pflicht?

Auch wenn es nicht angenehm ist: Wer die Anforderungen der BuS-Betreuung ignoriert oder aufschiebt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 2 sind keine Empfehlungen – sie sind verbindliches Recht. Und die Berufsgenossenschaften sind gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung regelmäßig zu prüfen.

Keine BuS-Betreuung? Das kann teuer werden.

Wenn du keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt hast, kein Betriebsarzt beauftragt ist oder keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, stellt das einen klaren Verstoß gegen deine gesetzliche Arbeitsschutzpflicht dar. Das bleibt nicht ohne Folgen. Im ersten Schritt kann die Berufsgenossenschaft Verwarnungen aussprechen und Auflagen erteilen, die du fristgerecht umzusetzen hast. Bleibt die Umsetzung aus, drohen Bußgelder – und zwar nicht selten in vierstelliger Höhe.

Richtig ernst wird es, wenn ein Arbeitsunfall passiert. Kommt dann ans Licht, dass keine Unterweisungen durchgeführt wurden oder keine Gefährdungsbeurteilung vorlag, kann dir eine persönliche Haftung drohen – sowohl zivilrechtlich als auch unter Umständen strafrechtlich. Besonders kritisch: Auch deine Unfallversicherung kann in solchen Fällen Leistungen einschränken, verweigern oder sogar bereits gezahlte Beträge zurückfordern.

Kurz gesagt: Arbeitsschutz ist kein Nice-to-have, sondern gesetzlich verpflichtend – und ein elementarer Bestandteil unternehmerischer Verantwortung.

Auch fehlende Dokumentation ist ein Risiko

„Ich habe das ja alles gemacht, nur nicht aufgeschrieben.“ – Ein Satz, der in keiner Prüfung hilft. Die Berufsgenossenschaft erwartet eine nachvollziehbare und strukturierte Dokumentation. Ohne sie gilt eine Maßnahme im Zweifel als nicht erfolgt. Die gute Nachricht: Mit einem digitalen System ist die Dokumentation kein Aufwand mehr. Du wirst automatisch erinnert, wenn etwas fehlt – und kannst im Ernstfall auf Knopfdruck zeigen, dass du alles richtig gemacht hast.

Die BuS-Betreuung ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Schutzschild – für dich, deine Mitarbeitenden und dein Unternehmen. Wer Arbeitsschutz nicht als Pflicht, sondern als Chance zur Stabilisierung des eigenen Betriebs versteht, hat nicht nur weniger Stress mit Behörden, sondern stärkt auch das Vertrauen im Team. Und falls du bisher noch keine vollständige Betreuung organisiert hast: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt. Mit der anlassbezogenen Betreuung hast du seit April 2025 die Möglichkeit, flexibel und digital genau das umzusetzen, was dein Betrieb braucht – ohne starre Verträge und mit klaren Strukturen.

Welche Vorteile bringt dir die BuS-Betreuung im Alltag?

Die BuS-Betreuung ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein echter Mehrwert für deinen Unternehmensalltag. Richtig umgesetzt sorgt sie nicht nur für Sicherheit und Gesundheit, sondern schafft auch Klarheit, Struktur und Vertrauen in deinem Team. Und sie schützt dich als Unternehmer:in ganz konkret vor Risiken, die dich teuer zu stehen kommen könnten.

Sicherheit schafft Vertrauen

Deine Mitarbeitenden merken sofort, ob Arbeitsschutz bei dir nur eine Formalie ist – oder ob du es ernst meinst. Wer Unterweisungen sinnvoll gestaltet, Gefährdungen ehrlich anspricht und Maßnahmen transparent umsetzt, sorgt für ein Gefühl von Sicherheit. Das wirkt sich direkt auf die Motivation und Bindung deiner Leute aus – und stärkt die Unternehmenskultur von innen heraus.

Weniger Ausfallzeiten, mehr Produktivität

Krankheitsbedingte Ausfälle – ob durch Unfälle oder psychische Belastung – kosten Geld. Die BuS-Betreuung hilft dir, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt zu reduzieren. Eine ergonomisch optimierte Arbeitsumgebung, klare Prozesse und regelmäßige Vorsorge machen den Unterschied. Studien zeigen: Gute Prävention zahlt sich aus – für Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen.

Du sparst Zeit, weil du vorbereitet bist

Wenn du deine Arbeitsschutzpflichten regelmäßig und digital erledigst, wirst du bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft nicht nervös. Du klickst dich durch dein System – und hast alles parat: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Bestellungen deiner Fachkräfte. Kein Suchen, kein Papierchaos, keine Panik. Und: Wenn mal etwas fehlt, bekommst du über unsere Plattform automatisch eine Erinnerung. So bleibst du entspannt und handlungsfähig – jederzeit.

Arbeitsschutz als Führungsinstrument

BuS-Betreuung ist nicht nur Schutz – sie ist auch Steuerung. Sie zeigt dir, wo Prozesse verbessert, Kommunikation gestärkt oder Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden können. Wer sich mit den Risiken im Betrieb beschäftigt, erkennt oft auch Potenziale – für mehr Effizienz, bessere Abläufe und ein gesünderes Miteinander. Gerade in kleinen Unternehmen mit engem Teamgeist ist das ein echter Wettbewerbsvorteil.

Pluspunkt im Recruiting

Was viele unterschätzen: Auch im Wettbewerb um Fachkräfte wird der Umgang mit Arbeitsschutz immer wichtiger. Viele Jobplattformen bieten mittlerweile Filter für „Betriebsarzt vorhanden“ oder „betriebliches Gesundheitsmanagement“. Wenn du hier mit einem strukturierten BuS-Konzept punktest, zeigst du: Bei dir sind Mitarbeitende mehr als nur eine Ressource – sie sind wertvoll und geschützt. Das kann den entscheidenden Unterschied machen, wenn sich Talente zwischen mehreren Arbeitgebern entscheiden.

Fazit: BuS-Betreuung ist mehr als ein Muss – sie ist deine Chance

Wenn du BuS-Betreuung nicht nur als Pflicht, sondern als strategisches Werkzeug begreifst, ändert sich alles. Sie hilft dir nicht nur, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern macht dein Unternehmen sicherer, attraktiver und zukunftsfähiger.

Du senkst Risiken, steigerst die Zufriedenheit deiner Mitarbeitenden und baust ein Fundament für nachhaltigen Erfolg. Und das Beste daran: Du musst das alles nicht allein umsetzen. Mit der richtigen digitalen Unterstützung und einem Team aus erfahrenen Fachkräften an deiner Seite wird Arbeitsschutz nicht zur Belastung – sondern zur Stärke deines Betriebs.

Ob Regelbetreuung oder anlassbezogene Betreuung, ob Unternehmermodell oder klassische Fachkraft – wichtig ist, dass du deine Verantwortung kennst und umsetzt. Der Einstieg ist einfacher, als du denkst. Und der erste Schritt ist gemacht: Du hast dich informiert.

Jetzt liegt es an dir: Setze dein Wissen in die Praxis um, stärke dein Unternehmen von innen heraus – und mach BuS-Betreuung zu deinem Erfolgsfaktor.